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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Abwehr von Fremd-AGB

  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge über Abbundplanung, 3D-Laserscanning sowie die Lieferung von abgebundenen Holzbauteilen und Materialien.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  3. Der Einbeziehung von AGB des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung zustande.

 

2. Urheberrechtsschutz und Verbot der Datenstreuung (Vertragsstrafe)

  1. Exklusivität: Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen (3D-Konstruktionen, SEMA-Dateien, Maschinendatensätze wie BVN, BTL, BTLx etc.) sind urheberrechtlich geschützte Werke und wertvolle Geschäftsgeheimnisse.
  2. Nutzungsbeschränkung: Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht ausschließlich für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben. Jede Weitergabe an Dritte (insb. andere Abbundwerke oder Wettbewerber) ist strikt untersagt.
  3. Verbot der Markterkundung: Es ist untersagt, die Planungen zur Einholung von Vergleichsangeboten bei Wettbewerbern zu nutzen („Streuen“ von Planungen).
  4. Vertragsstrafe: Bei schuldhaftem Verstoß gegen Abs. 1–3 zahlt der Auftraggeber eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 25 % der Brutto-Auftragssumme, mindestens jedoch 10.000,00 € pro Einzelverstoß. Weitergehender Schadensersatz bleibt vorbehalten.

 

3. Mitwirkungspflichten, Projektstillstand und Ausfallhonorar

  1. Der Auftraggeber stellt vollständige, widerspruchsfreie Unterlagen bereit. Rückfragen sind innerhalb von 24 Stunden (max. 1 Werktag) verbindlich zu beantworten.
  2. Sanktion bei Verzögerung: Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht ruhen die Arbeiten; Fristen verschieben sich automatisch.
  3. Schadensersatz bei Stillstand: Bei Stillstand von mehr als 2 Werktagen berechnet der Auftragnehmer:
    a) Eine Remobilisierungspauschale von 500,00 €.
    b) Ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % des Stundensatzes (132,00 €/Std.) für jede Stunde, der für dieses Projekt reservierten, ungenutzten Personal- und Maschinenkapazität.

 

4. Vergütung, Anzahlung und Preisgleitklausel

  1. Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 25 % der Bruttosumme fällig. Die Bearbeitung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
  2. Preisgleitklausel: Steigt der Marktpreisindex für Holz (KVH/BSH) zwischen Vertragsschluss und Materialbestellung um mehr als 3 %, erhöht sich der Preis im gleichen prozentualen Verhältnis.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen fällig. Bei Verzug wird eine Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) sowie Verzugszinsen erhoben.

 

5. Planungsänderungen und 3D-Laserscanning

  1. Nachträgliche Änderungen am Modell oder an Plänen werden mit 132,00 €/Std. berechnet.
  2. Beim 3D-Laserscanning garantiert der Auftraggeber freien Zugang. Verdeckte Bauteile werden nicht erfasst; hierfür wird keine Haftung übernommen.

 

6. Lieferung, Logistik und Standzeiten

  1. Voraussetzung ist die Befahrbarkeit der Baustelle für einen 40-t-LKW. Kosten für Umladung oder Fehlfahrten trägt der Auftraggeber (Satz: 150,00 €/Std. zzgl. Fuhrparkkosten).
  2. Die freie Entladezeit beträgt 60 Minuten. Jede weitere angefangene Stunde wird mit 120,00 € berechnet.

 

7. Haftungsausschluss und Rügepflicht

  1. Mängelrügen müssen binnen 48 Stunden nach Anlieferung schriftlich mit Fotos erfolgen. Verbaute Ware gilt als genehmigt.
  2. Keine Haftung für Passgenauigkeit bei fehlerhaften bauseitigen Maßen ohne beauftragten 3D-Laserscan des Auftragnehmers.

 

8. Stornierung und Entschädigung (B2B)

  1. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht.
  2. Bei Stornierung aus Kulanz wird eine Schadenspauschale von 20 % der Netto-Auftragssumme fällig, zzgl. bereits erbrachter Planungsstunden und Materialkosten.

 

9. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Potsdam.